Aus- und Weiterbildung

Wir unterstützen unsere Azubis mit Büchergeld, bei der Prüfungsvorbereitung, dem Ticket für Bus und Bahn – und mit nützlichen Tipps, wo sie finanzielle Unterstützung erhalten.

Außerdem bieten wir Weiterbildungsmöglichkeiten für alle Beschäftigten.

Büchergeld für Azubis

Fachbücher sind teuer, deshalb erstatten wir gerne die Kosten für Bücher, die Wevo-Azubis während ihrer Ausbildung für die Berufsschule benötigen.

Prüfungsvorbereitung für Azubis

Unsere Azubis haben die Möglichkeit, an Kursen der IHK teilzunehmen, die sie auf die jeweiligen Prüfungen vorbereiten. Dafür gewähren wir Bildungsurlaub.

Azubi-Deutschlandticket

Wevo sorgt für Mobilität: Azubis wird monatlich das Deutschlandticket bezahlt. Damit kann bundesweit der komplette Nah- und Regionalverkehr genutzt werden. Das heißt: Alle Linienbussen, U- Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen und RE/RB-Züge.

Berufsausbildungsbeihilfe

Generell haben Azubis Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), wenn es mit dem Ausbildungsgehalt eng wird. Der monatliche Höchstsatz liegt (seit August 2022) bei 781 EUR monatlich und muss nicht zurückgezahlt werden. Berechnet wird der Beihilfebetrag auf Basis des Verdiensts der Eltern oder des Partners bzw. der Partnerin.

Die Voraussetzung für BAB ist, dass man eine staatlich anerkannte duale Ausbildung macht. Die Beihilfe wird generell bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Ob Anspruch auf BAB besteht und wie hoch dieser Betrag ausfallen kann, kann mit dem BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit ganz einfach ausgerechnet werden.

Kindergeld

Wenn Auszubildende unter 25 Jahre alt sind, erhalten Eltern Kindergeld, mit dem auch die Ausbildung mitfinanziert werden soll. Das sind (Stand 2023) für das erste bis zum vierten Kind 250 EUR im Monat. Dieser Betrag muss nicht zurückgezahlt werden.

Wenn Auszubildende nicht mehr zu Hause wohnen und ihre Eltern sie nicht finanziell unterstützen können, können sie das Kindergeld von Ihren Eltern einfordern, oder einen Antrag zur Überweisung auf das eigene Konto stellen.

Wohngeld

Falls Auszubildende keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben, können sie Wohngeld beantragen, um ihre Miete zu finanzieren. Auch das müssen sie nicht zurückzahlen. Hierfür müssen die Antragsstellenden volljährig sein und der zuständigen Behörde den Ablehnungsbescheid für die BAB vorlegen sowie einen Nachweis, dass sie nicht mehr bei ihren Eltern wohnen und die Miete für die Wohnung selbst bezahlen müssen.

Den Antrag auf Wohngeld stellt man generell bei der Wohngeldstelle der jeweiligen Gemeinde.